Geltung

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Schneider EDV & IT Service bzw. BayMoh Computer & More, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Vereinbarungen werden ausschließlich erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.

Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit Vereinbarung. Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist der Kaufpreis beim Erhalt der Ware zu entrichten. Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank. Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten z.T. in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart ist. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ ( FZZ ) Zulassung der Anschluss an das deutsche Postnetz unter Strafanordnung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei.

Preise

Alle Preise verstehen sich ab Lager Hanau, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware. Vor der entgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf  ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

Lieferung

Wir behalten uns richtige und rechzeitige Selbstlieferung vor.

Liefertermine und –fristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

Lieferfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt.

Annullierungskosten

Tritt der Käufer/Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Verkäufer, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer/Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist wird gesetzmäßig ab Rechnungsdatum erfüllt. Das Entfernen oder Beschädigen der auf dem Produkt angebrachten Garantiesiegel, Barcode-Aufkleber, Seriennummern, Warnhinweise oder sonstigen Kennzeichnungen führt zu Verlust der Gewährleistung. Artikel ohne Seriennummern - Kennzeichnung werden nicht bearbeitet, da sie nicht eindeutig nachweisbar von uns bezogen wurden. Produkte, die nicht eindeutig nachweisbar direkt von BayMoh Computer & More bezogen wurden, werden unrepariert gegen eine Bearbeitungsgebühr zurückgeschickt bzw. zurückgegeben. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes ( insbesondere Hard- und Software ), sind wir nach unsere Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern (mehrfache Nachbesserungen sind zulässig) oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung (mehrfache Nachbesserung) oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Diese Regelungen gelten nicht für Gebrauchtwaren. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 24  Stunden nach Empfang der Lieferung telefonisch und oder schriftlich anzuzeigen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, ist jedweder Gewährleistungsanspruch gegen uns ausgeschlossen. Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde das entsprechende Gerät mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung unter Verwendung des Service-Begleitscheines, einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung an uns zu übermitteln. Dieser Service-Begleitschein ist komplett auszufüllen und zu unterschreiben. Ohne diese Mitwirkung kann sich eine Mängelsuche und die ihr folgende Nachbesserung deutlich verzögern. Bei dem Verdacht auf Transportschäden oder fehlende Ware ist die Versandverpackung unbedingt zur Ansicht durch Gutachter aufzubewahren. Stellt sich bei der Überprüfung die Mangelfreiheit eines Gerätes heraus, so hat uns der Kunde die Kosten der Überprüfung zu ersetzen. Wir veranschlagen einen Pauschalbetrag von 40,00€ inkl. Mehrwertsteuer, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferungen oder Schadensersatz, die durch  im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, das Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.

Bei der von uns gelieferten Software haften wir nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.

Schadensersatz

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.

Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung.

Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine  zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen,  so sind wir für die Haftung freigestellt.

Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten- ohne ihn nochmals darauf hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern- löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst sorgen zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht nur durch uns mit derartigen Computerviren  infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich von uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wie wir diesen vorsätzlich verbreitet haben . Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.

Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen Geschäftlichen Zwecke, auch innerhalb unserer Unternehmungsgruppe in verbundenen Unternehmen, Verwenden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen Hanau. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das für inländische Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.